Welche Vorhaben begünstigt sind
Begünstigt sind Vorhaben aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Das gemeinsame Merkmal: Es wird eine echte technische oder wissenschaftliche Unsicherheit angegangen, deren Lösung zu Beginn nicht offensichtlich ist – und zwar planmäßig und nachvollziehbar.
Wichtig: Es kommt nicht auf den Erfolg an. Auch ein Projekt, das am Ende nicht funktioniert, kann förderfähig sein, wenn es die inhaltlichen Kriterien erfüllt.
Die Abgrenzung zur Routine
Nicht förderfähig ist, was kein Forschungsrisiko trägt. Typische Grenzfälle:
- Anwendung bekannter Verfahren ohne neue technische Fragestellung – nicht förderfähig.
- Reine Konfiguration, Customizing oder Standard-Implementierung – nicht förderfähig.
- Marktanalysen, Design ohne technischen Bezug, laufende Verbesserung – in der Regel nicht.
- Systematische Entwicklung mit offenem Ausgang und technischem Risiko – förderfähig.
Welche Kosten zählen
Den größten Block bilden die anteiligen Personalkosten der in F&E tätigen Mitarbeitenden – also der Teil der Arbeitszeit, der auf förderfähige Vorhaben entfällt, zuzüglich pauschaler Aufschläge. Dazu kommen die Eigenleistung von Einzelunternehmern und tätigen Gesellschaftern, ein Anteil der Auftragsforschung und seit 2024 bestimmte Abschreibungen auf F&E-Wirtschaftsgüter.
Oft übersehen wird, dass auch anteilige Tätigkeiten zählen: Wer nur einen Teil seiner Zeit in F&E steckt, kann genau diesen Anteil ansetzen.