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Forschungszulage-Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um die Forschungszulage – kurz und verständlich erklärt.

Forschungszulagengesetz (FZulG)

Das 2020 in Kraft getretene Gesetz, das die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland regelt. Es legt fest, wer anspruchsberechtigt ist, welche Aufwendungen förderfähig sind und wie hoch die Zulage ausfällt.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Die Stelle, die im ersten Verfahrensschritt inhaltlich prüft, ob ein Vorhaben begünstigte Forschung und Entwicklung ist, und darüber eine Bescheinigung ausstellt. Erst mit dieser Bescheinigung kann die Zulage beim Finanzamt festgesetzt werden.

Bemessungsgrundlage

Die Summe der förderfähigen Aufwendungen, auf die der Fördersatz angewandt wird. Sie ist gedeckelt – 2026 auf bis zu 12 Mio. € pro Jahr.

Fördersatz

Der gesetzliche Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage gefördert wird: 25 % für alle Unternehmen, 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zusammen mit der 20-%-Gemeinkostenpauschale (ab 2026) ergibt sich bei KMU eine effektive Förderung von bis zu 42 % der direkten Kosten.

Gemeinkostenpauschale

Ein pauschaler Aufschlag von 20 % auf die direkten förderfähigen Projektkosten, der seit 2026 ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden kann (für Vorhaben ab 1.1.2026). Er deckt Gemeinkosten wie Miete, Strom, IT und Verwaltung ab und erhöht so die effektive Förderquote – bei KMU auf bis zu 42 %.

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (u. a. weniger als 250 Beschäftigte und bestimmte Umsatz-/Bilanzgrenzen). KMU erhalten bei der Forschungszulage einen erhöhten Fördersatz von 35 %.

Förderfähige Aufwendungen

Die Kosten, die in die Bemessungsgrundlage einfließen – vor allem anteilige Personalkosten der in F&E Tätigen, Eigenleistung, ein Anteil der Auftragsforschung und bestimmte Abschreibungen.

Grundlagenforschung

Experimentelle oder theoretische Arbeit primär zum Erwerb neuen Wissens, ohne unmittelbar auf eine praktische Anwendung ausgerichtet zu sein. Eine der drei begünstigten F&E-Kategorien.

Industrielle Forschung

Planmäßige Forschung zur Gewinnung neuen Wissens mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentlich zu verbessern.

Experimentelle Entwicklung

Das Anwenden vorhandenen Wissens zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren – etwa Prototypen oder Pilotprojekte. Für viele Unternehmen die relevanteste der drei Kategorien.

Auftragsforschung

Forschung und Entwicklung, die ein Unternehmen an einen Dritten vergibt. Beim Auftraggeber ist ein festgelegter Anteil der Kosten förderfähig.

Eigenleistung

Die eigene Arbeitsleistung von Einzelunternehmern und tätigen Gesellschaftern in F&E-Vorhaben. Sie ist mit einem festgelegten Stundensatz bis zu einer Höchstgrenze förderfähig.

Festsetzung

Der zweite Verfahrensschritt: Das Finanzamt setzt auf Basis der BSFZ-Bescheinigung und der Steuererklärung die Höhe der Forschungszulage fest und verrechnet bzw. zahlt sie aus.

Kumulierungsverbot

Dieselben förderfähigen Aufwendungen dürfen nicht doppelt öffentlich gefördert werden. Für bereits anderweitig bezuschusste Kosten kann nicht zusätzlich die Forschungszulage beansprucht werden.

Rückwirkende Beantragung

Die Möglichkeit, die Forschungszulage für mehrere zurückliegende Jahre nachträglich zu beantragen, solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig veranlagt sind.

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Häufige Fragen beantwortet die FAQ, vertiefende Artikel findest du im Ratgeber.