Forschungszulage: häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um die Forschungszulage – kurz und sachlich beantwortet.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Deutschland, geregelt im Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie wird unabhängig von der Branche gewährt und ist als Anspruch ausgestaltet – wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht auf die Förderung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – vom Startup bis zum Konzern –, sofern sie begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Bemessungsgrundlage liegt 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Jahr. Der Fördersatz beträgt 25 %, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 %. Damit sind bis zu 3 Mio. € – für KMU bis zu 4,2 Mio. € – pro Jahr möglich.
Welche Kosten sind förderfähig?
Vor allem die anteiligen Personalkosten der in F&E tätigen Mitarbeitenden (zzgl. pauschaler Aufschläge), die Eigenleistung von Einzelunternehmern und tätigen Gesellschaftern, ein Anteil der Kosten für Auftragsforschung sowie – seit 2024 – bestimmte Abschreibungen auf F&E-Wirtschaftsgüter.
Ist Softwareentwicklung förderfähig?
Sie kann förderfähig sein, wenn dabei echte technische Unsicherheiten systematisch gelöst werden – etwa in der KI-, SaaS- oder Plattformentwicklung. Reine Standard-Implementierung, Konfiguration oder die Anwendung bekannter Verfahren ohne Forschungscharakter zählt dagegen nicht.
Wie läuft die Beantragung ab?
In zwei Schritten: Zuerst stellt man bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag, der die Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt. Mit dieser Bescheinigung beantragt man anschließend beim Finanzamt die Festsetzung der Zulage über die Steuererklärung.
Kann man die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Die Forschungszulage lässt sich für mehrere zurückliegende Jahre nachträglich beantragen, solange die jeweiligen Jahre steuerlich noch offen sind. Damit können auch frühere F&E-Aufwendungen noch gefördert werden.
Wird die Zulage auch ausgezahlt, wenn das Unternehmen Verluste macht?
Ja. Die Forschungszulage wird mit der Steuerschuld verrechnet; übersteigt sie diese, wird der Differenzbetrag ausgezahlt. Gerade junge oder verlustträchtige Unternehmen erhalten die Zulage daher oft als direkte Auszahlung.
Was ist die BSFZ?
BSFZ steht für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Sie prüft im ersten Verfahrensschritt inhaltlich, ob ein Vorhaben begünstigte Forschung und Entwicklung darstellt, und stellt darüber eine Bescheinigung aus – die Voraussetzung für die anschließende Festsetzung beim Finanzamt.
Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?
Grundsätzlich ja – allerdings dürfen dieselben förderfähigen Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden. Für Kosten, die bereits aus anderen staatlichen Beihilfen oder Zuschüssen finanziert wurden, kann nicht zusätzlich die Forschungszulage beansprucht werden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt von der Auslastung der Bescheinigungsstelle und des Finanzamts ab. Die BSFZ-Bescheinigung und die anschließende Festsetzung nehmen jeweils einige Wochen bis Monate in Anspruch; eine sorgfältige, vollständige Antragstellung beschleunigt den Ablauf.
Was kostet eine Forschungszulage-Beratung?
Das hängt vom Vergütungsmodell ab: rein erfolgsbasiert (Honorar nur im Erfolgsfall), Festpreis oder Stundensatz. Worauf du dabei achten solltest – insbesondere beim Honorar im Ablehnungsfall –, erklärt der Ratgeber-Artikel zu den Vergütungsmodellen.