Warum sich der Rückblick lohnt
Die Forschungszulage wurde 2020 eingeführt und seither mehrfach ausgeweitet. Wer in den letzten Jahren entwickelt, aber keine Zulage beantragt hat, kann diese oft nachholen. Für Unternehmen mit kontinuierlicher F&E summiert sich das schnell auf sechsstellige Beträge.
Welche Jahre noch offen sind
Entscheidend ist die steuerliche Festsetzungsfrist: Solange die Steuerfestsetzung eines Jahres noch nicht bestandskräftig bzw. die Frist nicht abgelaufen ist, lässt sich die Zulage für dieses Jahr beantragen. In der Praxis sind dadurch typischerweise mehrere zurückliegende Wirtschaftsjahre erreichbar.
Worauf du achten solltest
Für zurückliegende Jahre brauchst du belastbare Nachweise – Projektbeschreibungen, Stunden und Kosten. Das ist mit etwas Aufwand rekonstruierbar, aber deutlich einfacher, wenn Unterlagen vorhanden sind. Da Fristen Jahr für Jahr ablaufen, gilt: lieber früher prüfen als Förderung verfallen lassen.