Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
Die Forschungszulage bemisst sich an den förderfähigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt 2026 bei bis zu 12 Mio. € pro Jahr (zuvor 10 Mio. €). Auf diese Aufwendungen wird ein gesetzlicher Fördersatz von 25 % gewährt; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Aufschlag und kommen auf 35 %.
Neu seit 2026 ist eine pauschale Gemeinkosten-Erstattung von 20 % auf die direkten Projektkosten – ohne Einzelnachweis. Sie deckt Kosten wie Miete, Strom, IT und Verwaltung ab und erhöht die effektive Förderung deutlich: Bei KMU werden so bis zu 42 % der direkten F&E-Kosten gefördert. Die Pauschale gilt für Vorhaben, die ab dem 1.1.2026 beginnen.
In der Spitze ergibt sich eine mögliche Zulage von bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr (KMU). Die Zulage wird mit der Steuerschuld verrechnet und, falls diese geringer ist, ausgezahlt.
Was ist förderfähig?
Begünstigt sind Vorhaben aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere:
- Löhne und Gehälter der in F&E tätigen Mitarbeitenden (zzgl. pauschaler Aufschläge).
- Eigenleistung von Einzelunternehmern und tätigen Gesellschaftern.
- Auftragsforschung – ein Anteil der Kosten ist förderfähig.
- Abschreibungen auf abnutzbare F&E-Wirtschaftsgüter (seit 2024).
Der Weg zur Zulage
Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt: Zuerst bestätigt die Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ), dass dein Vorhaben förderfähig ist. Mit dieser Bescheinigung beantragst du anschließend beim Finanzamt die Festsetzung über die Steuererklärung. Wichtig: Die Zulage kann rückwirkend für mehrere zurückliegende Jahre beantragt werden.