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Forschungszulage im Maschinenbau: Entwicklungsprojekte richtig einordnen

🕑 6 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Maschinenbau-Unternehmen entwickeln ständig – und übersehen dabei oft, wie viel davon förderfähig ist. Die Forschungszulage greift weiter, als viele denken.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Typische förderfähige Vorhaben

Im Maschinenbau erfüllen viele Projekte die Kriterien: die Entwicklung von Sondermaschinen für neue Anforderungen, der Bau von Prototypen mit offenem technischem Ausgang, neue Fertigungs- oder Automatisierungsverfahren oder die Lösung konstruktiver Probleme, für die es keine erprobte Vorlage gibt.

Wo die Grenze liegt

Nicht förderfähig ist die Fertigung nach bekanntem Plan oder die reine Auftragsproduktion ohne Entwicklungsrisiko. Auch das Anpassen einer bewährten Maschine an einen Standardfall trägt kein Forschungsrisiko. Entscheidend ist, ob konstruktive oder verfahrenstechnische Unsicherheit besteht.

Entwicklungsanteile erkennen

Gerade im Maschinenbau verschwimmen Entwicklung und Fertigung. Häufig steckt in einem Kundenauftrag ein echter Entwicklungsanteil – die Lösung eines neuen technischen Problems. Genau dieser Anteil ist ansetzbar, auch wenn das Gesamtprojekt kommerziell ist.

Häufige Fragen

Ist die Entwicklung von Sondermaschinen förderfähig?

Häufig ja. Wenn für eine neue Anforderung eine Maschine entwickelt wird, deren technische Lösung nicht von vornherein feststeht, liegt förderfähige Entwicklung vor. Reine Fertigung nach bestehendem Plan dagegen nicht.

Zählt Entwicklungszeit innerhalb eines Kundenauftrags?

Ja, der Entwicklungsanteil eines Auftrags kann förderfähig sein, auch wenn das Gesamtprojekt kommerziell ist. Wichtig ist, diesen Anteil sauber abzugrenzen und zu dokumentieren.

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