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Forschungszulage in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie

🕑 5 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Lebensmittelentwicklung wirkt auf den ersten Blick wie Handwerk – steckt aber oft voller technischer Fragestellungen. Damit kann auch diese Branche die Forschungszulage nutzen.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Typische förderfähige Vorhaben

Förderfähig sind in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie unter anderem die Entwicklung neuer Herstellungs- und Konservierungsverfahren, Produkte mit veränderten funktionalen Eigenschaften (etwa Functional Food oder pflanzliche Alternativen), Fermentations- und Prozesstechnologie, Lösungen für Haltbarkeit und Lebensmittelsicherheit sowie neue Verpackungstechnik.

Wo die Grenze liegt

Nicht förderfähig ist die reine Variation einer Rezeptur ohne technische Fragestellung – etwa eine neue Geschmacksrichtung nach bekanntem Schema. Förderfähig wird es, wenn ein technisches oder verfahrenstechnisches Problem mit offenem Ausgang gelöst wird, etwa Stabilität, Textur, Haltbarkeit oder der Ersatz bestimmter Inhaltsstoffe.

Entwicklung sichtbar machen

Viele Lebensmittelhersteller betreiben faktisch Entwicklung – in Versuchsküche, Technikum oder Labor –, dokumentieren das aber kaum. Wer Versuchsreihen, Hypothesen und Ergebnisse festhält, kann den Forschungscharakter belegen und die Personalkosten der Entwicklung ansetzen.

Häufige Fragen

Ist die Entwicklung neuer Lebensmittel förderfähig?

Sie kann es sein, wenn dabei technische Unsicherheiten gelöst werden – etwa bei Haltbarkeit, Textur, Verfahren oder dem Ersatz von Inhaltsstoffen. Reine Geschmacksvariation nach bekanntem Schema zählt nicht.

Welche Kosten zählen in der Lebensmittelentwicklung?

Vor allem die Personalkosten der in Entwicklung, Versuchsküche und Labor tätigen Mitarbeitenden, anteilig zur Entwicklungsarbeit, sowie ein Teil der Auftragsforschung.

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