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Forschungszulage für KMU: 35 % Fördersatz und was dazu zählt

🕑 5 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Forschungszulage bessergestellt: Statt 25 % gilt ein Fördersatz von 35 %. Das macht einen erheblichen Unterschied – wenn der KMU-Status sauber bestimmt ist.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Was der erhöhte Satz bringt

Der KMU-Aufschlag hebt den gesetzlichen Fördersatz von 25 % auf 35 %. Zusammen mit der seit 2026 geltenden 20-%-Gemeinkostenpauschale auf die direkten Kosten ergibt das für KMU eine effektive Förderung von bis zu 42 % der direkten F&E-Kosten. Bei 500.000 € direkten Kosten sind das rund 210.000 € pro Jahr – deutlich mehr als die 150.000 €, die ein Nicht-KMU (effektiv 30 %) erhält.

Wer als KMU gilt

Maßgeblich ist die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen. Vereinfacht: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme. Wichtig: Verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig mitgerechnet – eine Beteiligung durch einen großen Investor kann den KMU-Status beeinflussen.

Status vorab klären

Gerade bei Startups mit Investoren oder bei Konzernstrukturen lohnt es sich, den KMU-Status vor dem Antrag sauber zu prüfen. Wer den erhöhten Satz zu Unrecht ansetzt, riskiert später eine Korrektur; wer ihn fälschlich nicht ansetzt, verschenkt Förderung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt man bei der Forschungszulage als KMU?

Nach der EU-Definition gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme als KMU. Verbundene und Partnerunternehmen werden dabei anteilig berücksichtigt.

Wie viel mehr Forschungszulage bekommen KMU?

KMU erhalten 35 % statt 25 % Fördersatz. Das entspricht 40 % mehr Zulage auf dieselben förderfähigen Aufwendungen.

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