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Wie hoch ist deine Forschungszulage? So rechnest du sie überschlägig aus

🕑 5 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Du musst kein Steuerexperte sein, um die Größenordnung deiner Forschungszulage abzuschätzen. Eine grobe Rechnung reicht für den ersten Eindruck – die genaue Höhe ermittelt später die Beratung.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Die Grundformel

Im Kern ist die Rechnung simpel: Du nimmst deine förderfähigen F&E-Aufwendungen eines Jahres und multiplizierst sie mit dem Fördersatz – 25 % für die meisten Unternehmen, 35 % für KMU. Den größten Posten bilden in der Regel die anteiligen Personalkosten der Mitarbeitenden, die an Entwicklungsprojekten arbeiten.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, ein KMU beschäftigt fünf Entwickler, die zu 60 % an förderfähigen F&E-Projekten arbeiten, bei durchschnittlichen Jahrespersonalkosten von rund 80.000 €. Die anteiligen F&E-Personalkosten betragen dann etwa 240.000 € (5 × 80.000 € × 60 %). Bei einem KMU-Fördersatz von 35 % ergibt das rund 84.000 € Forschungszulage – pro Jahr, und rückwirkend für mehrere Jahre.

Steigen die förderfähigen Kosten auf 500.000 €, sind es bereits rund 175.000 € jährlich. Die tatsächliche Höhe hängt von der genauen Abgrenzung der förderfähigen Tätigkeiten ab.

Vom Schätzwert zur echten Zulage

Die überschlägige Rechnung zeigt dir die Größenordnung. Für die tatsächliche Beantragung müssen die F&E-Anteile sauber abgegrenzt und dokumentiert werden – genau hier entscheidet sich, wie viel am Ende anerkannt wird. Einen schnellen Schätzwert liefert dir auch der Förder-Rechner von Seedwise.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Forschungszulage überschlägig?

Multipliziere die förderfähigen F&E-Aufwendungen eines Jahres (vor allem anteilige Personalkosten) mit dem Fördersatz von 25 %, bei KMU mit 35 %. Das Ergebnis ist die ungefähre Zulage pro Jahr.

Welche Kosten zählen zur Bemessungsgrundlage?

Vor allem die anteiligen Personalkosten der in F&E tätigen Mitarbeitenden, zzgl. pauschaler Aufschläge, sowie Eigenleistung, Auftragsforschung und seit 2024 bestimmte Abschreibungen.

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