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Forschungszulage und Finanzamt: so läuft die Festsetzung

🕑 5 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Die BSFZ-Bescheinigung ist nur der erste Schritt. Die eigentliche Zulage setzt das Finanzamt fest – und genau hier wird aus der Bescheinigung echtes Geld.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Vom Bescheid zur Auszahlung

Liegt die BSFZ-Bescheinigung vor, beantragst du die Forschungszulage beim Finanzamt – im Rahmen der Steuererklärung des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dabei weist du die förderfähigen Aufwendungen nach. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie auf die nächste Steuerfestsetzung an.

Anrechnung und Auszahlung

Die Forschungszulage wird zunächst mit der festgesetzten Steuer verrechnet. Ist die Zulage höher als die Steuerschuld – was bei jungen oder verlustträchtigen Unternehmen häufig vorkommt –, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt. So wird die Zulage auch ohne Gewinn zu echter Liquidität.

Steuerliche Behandlung

Die Forschungszulage selbst erhöht nicht den steuerpflichtigen Gewinn – sie ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Die geförderten Aufwendungen bleiben gleichzeitig als Betriebsausgaben abziehbar. Dadurch bleibt der Fördereffekt vollständig erhalten.

Häufige Fragen

Wird die Forschungszulage ausgezahlt oder nur verrechnet?

Beides: Sie wird zunächst auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt die Zulage die Steuer, wird der Differenzbetrag ausgezahlt.

Muss ich die Forschungszulage versteuern?

Nein. Die Forschungszulage erhöht nicht den steuerpflichtigen Gewinn. Die geförderten Aufwendungen bleiben zudem als Betriebsausgaben abziehbar.

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