Vom Bescheid zur Auszahlung
Liegt die BSFZ-Bescheinigung vor, beantragst du die Forschungszulage beim Finanzamt – im Rahmen der Steuererklärung des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Dabei weist du die förderfähigen Aufwendungen nach. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie auf die nächste Steuerfestsetzung an.
Anrechnung und Auszahlung
Die Forschungszulage wird zunächst mit der festgesetzten Steuer verrechnet. Ist die Zulage höher als die Steuerschuld – was bei jungen oder verlustträchtigen Unternehmen häufig vorkommt –, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt. So wird die Zulage auch ohne Gewinn zu echter Liquidität.
Steuerliche Behandlung
Die Forschungszulage selbst erhöht nicht den steuerpflichtigen Gewinn – sie ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Die geförderten Aufwendungen bleiben gleichzeitig als Betriebsausgaben abziehbar. Dadurch bleibt der Fördereffekt vollständig erhalten.