Die Schritte der Forschungszulage
Der Weg zur Forschungszulage läuft in zwei Stufen: Zuerst stellst du bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag, der bestätigt, dass dein Vorhaben begünstigte Forschung und Entwicklung ist. Mit dieser Bescheinigung beantragst du anschließend beim Finanzamt die Festsetzung der Zulage über die Steuererklärung.
Eine Beratung kann an unterschiedlichen Punkten ein- und aussteigen – genau das macht die „Leistungstiefe" aus.
Die Leistungsstufen im Überblick
Vier typische Stufen lassen sich unterscheiden:
- Nur BSFZ: Die Beratung erstellt allein den Bescheinigungsantrag. Den Finanzamtsteil machst du selbst.
- BSFZ + Finanzamt: Beide Anträge werden übernommen.
- Inklusive Einspruch/Nachforderung: Auch Rückfragen und Einsprüche werden begleitet.
- Full Service: Kompletter Ablauf aus einer Hand inklusive laufender Dokumentation und Kommunikation – du musst dich um nahezu nichts kümmern.
Welche Stufe passt zu dir?
Wenn du intern Erfahrung mit Förderanträgen hast und Zeit investieren kannst, reicht womöglich eine geringere Leistungstiefe. Fehlt diese Kapazität – was bei den meisten Teams der Fall ist –, spart Full Service erheblichen Aufwand und reduziert das Risiko von Formfehlern. Achte darauf, dass die angebotene Leistungstiefe und der Preis zueinander passen: Eine reine Bescheinigung zum Full-Service-Preis lohnt sich selten.