Wie Auftragsforschung gefördert wird
Wenn ein Unternehmen ein F&E-Vorhaben an einen Dritten vergibt, kann es einen festgelegten Anteil der dafür gezahlten Kosten als förderfähige Aufwendung ansetzen – aktuell 70 % der Kosten. Damit wird auch externe Entwicklung gefördert, nicht nur die Arbeit der eigenen Mitarbeitenden.
Wer den Anspruch hat
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der Auftraggeber, der die Forschung in Auftrag gibt und bezahlt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Auftragnehmer in der EU oder im EWR ansässig ist. Das zugrunde liegende Vorhaben muss dieselben inhaltlichen F&E-Kriterien erfüllen wie bei interner Entwicklung.
Eigen- und Auftragsforschung kombinieren
In der Praxis mischen viele Unternehmen: Ein Teil der Entwicklung läuft intern, ein Teil über Dienstleister. Beides kann in die Bemessungsgrundlage einfließen – die internen Personalkosten voll, die Auftragsforschung anteilig. Eine saubere Trennung und Dokumentation der beiden Blöcke ist dabei wichtig.