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Auftragsforschung und Forschungszulage: was Auftraggeber wissen müssen

🕑 5 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Nicht jede Entwicklung passiert im eigenen Haus. Auch wenn du Forschung an einen Dienstleister vergibst, kann ein Teil der Kosten förderfähig sein – beim Auftraggeber.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Wie Auftragsforschung gefördert wird

Wenn ein Unternehmen ein F&E-Vorhaben an einen Dritten vergibt, kann es einen festgelegten Anteil der dafür gezahlten Kosten als förderfähige Aufwendung ansetzen – aktuell 70 % der Kosten. Damit wird auch externe Entwicklung gefördert, nicht nur die Arbeit der eigenen Mitarbeitenden.

Wer den Anspruch hat

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der Auftraggeber, der die Forschung in Auftrag gibt und bezahlt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Auftragnehmer in der EU oder im EWR ansässig ist. Das zugrunde liegende Vorhaben muss dieselben inhaltlichen F&E-Kriterien erfüllen wie bei interner Entwicklung.

Eigen- und Auftragsforschung kombinieren

In der Praxis mischen viele Unternehmen: Ein Teil der Entwicklung läuft intern, ein Teil über Dienstleister. Beides kann in die Bemessungsgrundlage einfließen – die internen Personalkosten voll, die Auftragsforschung anteilig. Eine saubere Trennung und Dokumentation der beiden Blöcke ist dabei wichtig.

Häufige Fragen

Ist Auftragsforschung bei der Forschungszulage förderfähig?

Ja, anteilig. Beim Auftraggeber sind aktuell 70 % der Kosten für vergebene Forschung als förderfähige Aufwendungen ansetzbar, sofern der Auftragnehmer in der EU/im EWR sitzt und das Vorhaben die F&E-Kriterien erfüllt.

Wer beantragt die Forschungszulage bei Auftragsforschung?

In der Regel der Auftraggeber, der die Forschung in Auftrag gibt und finanziert – nicht der ausführende Dienstleister.

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