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Honorar bei Ablehnung: diese Vertragsklauseln solltest du prüfen

🕑 5 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Die wichtigste Frage im Beratungsvertrag wird oft überlesen: Was kostet es, wenn der Antrag nicht – oder nur teilweise – durchgeht? Hier liegt das eigentliche Kostenrisiko.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Warum dieser Punkt so wichtig ist

Die Forschungszulage ist zweistufig: Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ), ob dein Vorhaben förderfähig ist; anschließend setzt das Finanzamt die Höhe fest. An beiden Stellen kann es zu einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung kommen – etwa wenn einzelne Projekte oder Kostenpositionen nicht anerkannt werden.

Genau für diesen Fall muss der Vertrag eindeutig regeln, was mit dem Honorar passiert. Fehlt diese Regelung, drohen Streit und unerwartete Rechnungen.

Die entscheidenden Klauseln

Diese Punkte solltest du vor Vertragsschluss klären und schriftlich festhalten:

  • Fällt im Fall einer vollständigen Ablehnung ein Honorar an – und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Wie wird bei einer Teilablehnung abgerechnet? Auf die beantragte oder die bewilligte Summe?
  • Gibt es Setup-, Bearbeitungs- oder Mindesthonorare, die unabhängig vom Erfolg anfallen?
  • Wer trägt den Aufwand für einen möglichen Einspruch oder eine Nachforderung?

Worauf ein faires Modell hindeutet

Ein kundenfreundliches Modell rechnet im Erfolgsfall auf die tatsächlich bewilligte Summe ab und verzichtet bei Ablehnung auf ein Honorar. Je mehr Kosten unabhängig vom Ergebnis anfallen, desto mehr Risiko trägst du selbst – das ist nicht automatisch unseriös, sollte aber bewusst und transparent vereinbart sein.

Häufige Fragen

Muss ich die Beratung auch zahlen, wenn die Forschungszulage abgelehnt wird?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei rein erfolgsbasierten Modellen fällt im Ablehnungsfall kein Honorar an. Bei Festpreis- oder Stundenmodellen kann ein Honorar auch ohne Bewilligung fällig werden. Diese Frage solltest du vor Unterschrift klären.

Was passiert bei einer Teilablehnung der Forschungszulage?

Bei einer Teilablehnung wird nur ein Teil der beantragten Förderung bewilligt. Entscheidend ist, ob das Honorar auf die beantragte oder die tatsächlich bewilligte Summe berechnet wird – das sollte der Vertrag eindeutig regeln.

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