Erst BSFZ, dann ELSTER
Die Forschungszulage ist zweistufig. Bevor es zum Finanzamt geht, muss die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigt haben, dass dein Vorhaben förderfähig ist. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für den zweiten Schritt: den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt.
Der Antrag über ELSTER
Der Finanzamt-Antrag wird elektronisch über ELSTER (Mein ELSTER) übermittelt – als gesonderter Antrag auf Forschungszulage zum jeweiligen Wirtschaftsjahr. Darin werden die förderfähigen Aufwendungen erklärt und auf die BSFZ-Bescheinigung Bezug genommen. Das Finanzamt prüft die Angaben und setzt die Zulage fest.
Worauf es ankommt
Die inhaltliche Förderfähigkeit ist mit der BSFZ-Bescheinigung bereits geklärt – beim Finanzamt geht es um die korrekte Ermittlung der förderfähigen Kosten. Sauber abgegrenzte und belegbare Aufwendungen (Personalkosten, Eigenleistung, Auftragsforschung) sind hier der Schlüssel, um Rückfragen zu vermeiden.