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Forschungszulage über ELSTER beantragen: so geht der Finanzamt-Teil

🕑 4 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026

Der zweite Schritt der Forschungszulage – die Festsetzung beim Finanzamt – läuft elektronisch über ELSTER. Hier liest du, wie der Ablauf aussieht.

🎯 Das Wichtigste in Kürze

Erst BSFZ, dann ELSTER

Die Forschungszulage ist zweistufig. Bevor es zum Finanzamt geht, muss die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigt haben, dass dein Vorhaben förderfähig ist. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für den zweiten Schritt: den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt.

Der Antrag über ELSTER

Der Finanzamt-Antrag wird elektronisch über ELSTER (Mein ELSTER) übermittelt – als gesonderter Antrag auf Forschungszulage zum jeweiligen Wirtschaftsjahr. Darin werden die förderfähigen Aufwendungen erklärt und auf die BSFZ-Bescheinigung Bezug genommen. Das Finanzamt prüft die Angaben und setzt die Zulage fest.

Worauf es ankommt

Die inhaltliche Förderfähigkeit ist mit der BSFZ-Bescheinigung bereits geklärt – beim Finanzamt geht es um die korrekte Ermittlung der förderfähigen Kosten. Sauber abgegrenzte und belegbare Aufwendungen (Personalkosten, Eigenleistung, Auftragsforschung) sind hier der Schlüssel, um Rückfragen zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wird die Forschungszulage über ELSTER beantragt?

Der Finanzamt-Teil ja: Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Voraussetzung ist die zuvor erteilte BSFZ-Bescheinigung.

Brauche ich für den ELSTER-Antrag die BSFZ-Bescheinigung?

Ja. Ohne die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle kann das Finanzamt die Zulage nicht festsetzen. Sie ist die Grundlage des Antrags.

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