Auch die eigene Arbeit zählt
Das Forschungszulagengesetz erfasst ausdrücklich die Eigenleistung von Einzelunternehmern und tätigen Gesellschaftern. Wer selbst forschend und entwickelnd tätig ist, kann diese Arbeitszeit als förderfähige Aufwendung ansetzen – unabhängig davon, ob es Angestellte gibt. Gerade für kleine Teams und Solo-Gründer ist das entscheidend.
Wie die Eigenleistung bewertet wird
Statt eines Gehalts wird die Eigenleistung mit einem gesetzlich festgelegten Stundensatz angesetzt – derzeit 70 € je nachgewiesener Arbeitsstunde, begrenzt auf 40 Stunden pro Woche. Daraus ergibt sich eine klar gedeckelte, aber durchaus relevante Bemessungsgrundlage für die eigene Forschungsarbeit.
Nachweis nicht vergessen
Wie bei allen Aufwendungen gilt: Die F&E-Stunden müssen nachvollziehbar dokumentiert sein – welches Vorhaben, welche Tätigkeit, wie viele Stunden. Eine einfache, laufende Zeiterfassung genügt. Eigenleistung und – falls vorhanden – die Personalkosten von Mitarbeitenden lassen sich problemlos kombinieren.